Unsere Grundschule

Sprachlerngruppen I, II, III und IV

 

Unsere Grundschule bietet folgende Möglichkeiten:

Sprachlerngruppe I

Hier besuchen hörgeschädigte und normalhörende Schüler/innen gemeinsam den Unterricht und werden nach dem Grundschullehrplan der allgemeinen Schule unterrichtet. Die Grundschulzeit beträgt somit 4 Jahre.

Aufnahmebedingungen für normalhörende Schüler/innen:

  • kein sonderpädagogischer Förderbedarf und
  • sollten in Schulnähe wohnen (kein Anspruch auf Beförderung)

Sprachlerngruppe II

Die hörgeschädigten Schüler/innen in diesen Sprachlerngruppen werden nach dem Lehrplan für den Förderschwerpunkt Hören unterrichtet. Damit soll dem höheren Bedarf an sprachlicher Förderung Rechnung getragen werden. Die Grundschulzeit beträgt 5 Jahre.

Sprachlerngruppe III

Im Unterricht der Schüler/innern in Sprachlerngruppe III wird zusätzlich die lautsprachlich begleitende Gebärdensprache (LBG) eingesetzt.

Sprachlerngruppe IV

In der Sprachlerngruppe IV werden die hörgeschädigten Schüler/innen in Lautsprache und Deutscher Gebärdensprache unterrichtet. Im bilingualen Unterricht, insbesondere im Fach Deutsch, unterrichten eine hörende und eine hörgeschädigte Lehrkraft im Team. Die Grundschulzeit beträgt 5 Jahre.

 

Hinweis:
Die Einstufung in die entsprechende Sprachlerngruppe erfolgt aufgrund der individuellen Sprachentwicklung sowie der kommunikativen Bedürfnisse jedes Kindes.