Unsere Grundschule
Sprachlerngruppen I, II, III und IV

Unsere Grundschule bietet folgende Möglichkeiten:
Sprachlerngruppe I
Hier besuchen hörgeschädigte und normalhörende Schüler/innen gemeinsam den Unterricht und werden nach dem Grundschullehrplan der allgemeinen Schule unterrichtet. Die Grundschulzeit beträgt somit 4 Jahre.
Aufnahmebedingungen für normalhörende Schüler/innen:
- kein sonderpädagogischer Förderbedarf und
- sollten in Schulnähe wohnen (kein Anspruch auf Beförderung)
Sprachlerngruppe II
Die hörgeschädigten Schüler/innen in diesen Sprachlerngruppen werden nach dem Lehrplan für den Förderschwerpunkt Hören unterrichtet. Damit soll dem höheren Bedarf an sprachlicher Förderung Rechnung getragen werden. Die Grundschulzeit beträgt 5 Jahre.
Sprachlerngruppe III
Im Unterricht der Schüler/innern in Sprachlerngruppe III wird zusätzlich die lautsprachlich begleitende Gebärdensprache (LBG) eingesetzt.
Sprachlerngruppe IV
In der Sprachlerngruppe IV werden die hörgeschädigten Schüler/innen in Lautsprache und Deutscher Gebärdensprache unterrichtet. Im bilingualen Unterricht, insbesondere im Fach Deutsch, unterrichten eine hörende und eine hörgeschädigte Lehrkraft im Team. Die Grundschulzeit beträgt 5 Jahre.
Hinweis:
Die Einstufung in die entsprechende Sprachlerngruppe erfolgt aufgrund der individuellen Sprachentwicklung sowie der kommunikativen Bedürfnisse jedes Kindes.
Grundschulstufe
der Paul-Ritter-Schule
im
Zentrum für Hörgeschädigte
Pestalozzistr. 25
90429 Nürnberg
Ansprechpartnerin
Anita Huthmann-Beck
anita.huthmann(at)bezirk-mittelfranken.de
Tel.: +49(0)981 4664 - 41 101
Schulsekretariat:
schulsekretariat.prs(at)bezirk-mittelfranken.de
Tel.: +49(0)981 4664 - 41 103 / 104
Fax: +49(0)981 4664 - 41 199